Verboten. Nochmal verboten. Und nochmal.
Eine Glosse von Niklas Hoffmann
Es ist eine dieser Debatten, bei der man sich fragt, warum sie überhaupt noch geführt werden muss. Folter ist verboten. Stand 1948. Dann nochmal 1984. Dann 1987. Und trotzdem sitzt der Menschenrechtsrat dieser Tage wieder zusammen, um genau darüber zu reden.
Man könnte meinen, irgendwann reicht ein Verbot. Tut es aber offenbar nicht, zumindest nicht, wenn Verhörgespräche einfach nicht als solche dokumentiert werden, Rechtsbeistand „aus organisatorischen Gründen“ auf sich warten lässt, und Waterboarding kurzerhand zur „erweiterten Verhörmethode“ umbenannt wird. Sprache ist halt flexibel.
Das Kontrollgremium, das das alles verhindern soll, das OPCAT-Protokol, haben noch nicht einmal die Hälfte aller UN-Staaten ratifiziert. Wer also kontrolliert die anderen? Niemand. Oder genauer: die Staaten selbst. Was ungefähr so funktioniert wie ein Aufsatz zur Selbstbeurteilung.
Die gute Nachricht: Es gibt Lösungsansätze. Schulungen. Strukturreformen. Die Méndez-Prinzipien. Alles vernünftig, alles längst bekannt. Man muss es nur auch wollen.
Aber vielleicht fangen wir erst damit an, das Wort „Verhör“ nicht mehr aus den Protokollen zu streichen.