Whistleblowing leicht gemacht?
Sophie Schnipkoweit
Whistleblowing, laut Duden: Aufdeckung von Missständen [in Unternehmen, Behörden o. Ä.]. Whistleblower*innen, die Personen, welche Whistleblowing betreiben, sind nicht ein Phänomen einer Zeit oder eines Landes. Sie sind durchaus keine Seltenheit. Ins öffentliche Interesse rücken diese Personen aber erst, wenn der aufgedeckte Skandal mindestens genauso groß wie die Repressalien ist. Ein strukturelles Problem, welches in einigen Ländern zu beobachten ist.
Dabei garantiert doch eigentlich ein Artikel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit. Dies bedeutet auch den Schutz von Informanten, welche Informationen zum Zweck eines öffentlichen Interesses weitergeben. Doch der Schutz scheint zu kippen.
2024 erst wurde David McBride zu 5 Jahren Haft verurteilt. McBride war ein ehemaliger Militäranwalt und 2011 sowie 2013 selbst im Afghanistankrieg beteiligt. Er wurde 2017 aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung aus dem Militärdienst entlassen. Im selbigen Jahr gab er Informationen über Kriegsverbrechen des Australischen Militärs im Afghanistankrieg weiter. Zwei Journalisten des Senders ABC veröffentlichten diese daraufhin. Durch Untersuchungen wurden weitere Kriegsverbrechen bekannt. Unter anderem Morde als Aufnahmeritual, Missbräuche von Zivilisten und Gefangenen. Damit handelte es sich eindeutig um die Aufdeckung von Kriegsverbrechen. Diese verstoßen gegen die Genfer Konventionen. Von einer Anklage der ABC-Journalisten wurde aufgrund des Presserechts abgesehen. Mc-Bride aber wurde als Quelle ermittelt und verurteilt. Eines von mehreren Beispielen, bei welchen Whistleblower*innen rückwirkend mit Repressalien konfrontiert waren.
Auch Deutschland ist hier nicht ausgenommen. Das Beispiel von Margrit Herbst gilt der Welt als Warnung. Die Deutsche Veterinärärztin meldete erstmals im Jahre 1990 Verdachtsfälle der BSE-Krankheit an ihren Arbeitgeber. BSE gehört zu jener Krankheitsgruppe, welche das Gehirn und das Nervensystem von Menschen und Tieren befällt. Nach der Verbreitung der Krankheit (auch auf Menschen) wurden ihre Meldungen zum großen BSE-Skandal. Und so in den 2000er Jahren Deutschlands erstmals ernst genommen. Dass Herbst aber schon 1994 fristlos gekündigt worden war, da sie die Schweigepflicht des Unternehmens verletzt habe, wurde erst nach einiger Zeit publik. Bis heute gilt Frau Herbst bei einigen als ,,Nestbeschmutzerin“. Weitere Namen zwischen vielen anderen wie Assange oder Snowden.
Jedoch muss hier den Europäischen Ländern das 2019 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Whistleblowern zugutegehalten werden. Nach diesem ist ein Staat dafür verantwortlich, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Vor allem soll ein Staat aber auch vertrauliche Meldekanäle einzurichten, um Verstöße zu melden und Ihnen anschließend nachzugehen. Somit sind externe sowie interne Meldestellen unerlässlich. Interne als erste Instanz bei den Arbeitgebern selbst. Externe als vom Staat ermöglichtezweite Instanz.
Sollte ein Unternehmen in Deutschland zum Beispiel mehr als 50 Beschäftigte haben, ist das Einrichten einer internen Meldestelle verpflichtend. Wer diese interne Meldestelle ist, ist aber nicht an konkret verpflichtende Regularien gebunden. Möglichst eine Person mit Qualifikation und ohne Interessenskonflikte. Verpflichtend ist dies aber nicht.
In einigen europäischen Ländern lässt die Umsetzung des Gesetzes allerdings zu wünschen übrig. In der Slowakei beispielsweise wurde erst Ende letzten Jahres vom Parlament beschlossen, die Whistleblower-Behörde zu schließen. Diese soll zu einer vom Parlament stärker regulierten Juristischen Institution beigefügt werden. Noch zuvor hatte die Behörde Geldstrafen auf das Innenministerium verhängt. Viele Bürger*innen vermutet diese Reaktion als Antwort auf die verhängten Geldstrafen. Die Sorge das so Korruption vereinfacht werden könnte zog Bürger*innen auf die Straße.
Auch Ungarn musste eine große Geldstrafe an den Europäischen Gerichtshof zahlen aufgrund von unzureichender Umsetzung des Gesetzes. Ein Teil dessen war unter anderem die unzureichende Unabhängigkeit der externen Meldebehörde. Diese wird von Mitgliedern des Parlamentes besetzt und ist ebenfalls finanziell abhängig von der Regierung.
Entfernen wir uns aber weiter aus Europa, wird eines deutlich: der offene, reflektierte Umgang mit dem Thema Whistleblower ist nicht selbstverständlich. In China oder der Türkei beispielsweise gelten Whistleblower* in nen als illoyal und müssen Repressalienfürchten.
Das zeigte auch der Fall von Bülent Şık. Bülent Şık war Forscher und entdeckte einen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzungen und besonders hohen Krebsraten in Teilen der Türkei. Nach unterlassenem Handeln gab er schließlich 2018 seine Forschungsergebnisse an die Zeitung Cumhuriyet weiter. Daraufhin wurde er ein Jahr später aufgrund der Verbreitung vertraulicher Informationen zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Besondere Missstände, welche alle deutlich verbessert werden müssen. Doch die UN spielt hier eine eher passive Rolle. Konkrete Fälle einzelner Länder von beispielsweise Whistleblowing-Repressalien darf die UN nicht untersuchen. Die UN darf nicht in die Systeme souveräner Länder eingreifen. Ganz zu schweigen von der Durchführung von Ermittlungen. Dennoch bietet die United Nations über die United Nations Ethics Office eine Beratung für Whistleblower an. Für Missstände innerhalb der United Nations ist das Office of Internal Oversight Services, kurz OIOS, zuständig. Sie dürfen bei Verdacht auf Misstände innerhalb der United Nations ermitteln. Auch diziplinarische Maßnahmen darf die OIOS vorschlagen. Zwar ist es bedauerlich, dass die Befugnis der United Nations lediglich die Beratung für Whistleblower*innen beinhaltet, doch zeigt dies erneut die Relevanz des Themas und auch die Notwendigkeit eines Vorbild-Effektes sowie des politischen Drucks.