Whistleblowing leicht gemacht?
Sophie Schnipkoweit
Whistleblowing, laut Duden: Aufdeckung von Missständen [in Unternehmen, Behörden o. Ä.]. Whistleblower*innen, die Personen, welche Whistleblowing betreiben, sind nicht ein Phänomen einer Zeit oder eines Landes. Menschen, welche durch die Offenlegung von Informationen ihr eigenes Wohl in die Waagschale legen, sind durchaus keine Seltenheit. Ins öffentliche Interesse rücken diese Personen aber häufig erst dann, wenn der aufgedeckte Skandal mindestens genauso groß ist wie die Repressalien des Whistleblowers, denen er ausgesetzt ist. Ein strukturelles Problem, welches in einigen Ländern mal weniger, mal mehr zu beobachten ist.
Dabei garantiert doch eigentlich ein Artikel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948 in Paris verabschiedet, den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit. Das bedeutet auch den Schutz von Informanten, welche Informationen zum Zweck eines öffentlichen Interesses weitergeben.
Doch der Schutz scheint zu kippen, vor allem in Ländern wie Australien oder auch in der Slowakei. 2024 erst wurde David McBride zu 5 Jahren Haft verurteilt. McBride war ein ehemaliger Militäranwalt und 2011 sowie 2013 selbst im Afghanistankrieg beteiligt. Nachdem er 2017 aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung aus dem Militärdienst entlassen wurde, gab er im selbigen Jahr Informationen über Kriegsverbrechen des Australischen Militärs im Afghanistankrieg weiter. Zwei Journalisten des Senders ABC veröffentlichten diese daraufhin. Durch die Untersuchungen für den Brereton-Bericht des Generalinspekteurs wurden weitere Kriegsverbrechen bekannt. Unter anderem Morde als Aufnahmeritual, Missbräuche von Zivilisten und Gefangenen. Damit handelte es sich eindeutig um die Aufdeckung von Kriegsverbrechen, wie sie gegen die Genfer Konventionen verstoßen. Von einer Anklage der ABC- Journalisten wurde aufgrund des Presserechts abgesehen. Mc- Bride aber wurde als Quelle ermittelt und verurteilt.
Eines von mehreren Beispielen, bei welchen Whistleblower*innen rückwirkend mit Repressalien aufgrund ihrer Informationsweitergabe konfrontiert waren.
Jedoch muss immerhin den Europäischen Ländern das 2019 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Whistleblowern zu gute gehalten werden. Nach diesem ist ein Staat dafür verantwortlich, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen und vor allem vertrauliche Meldekanäle einzurichten, um Verstöße zu melden und Ihnen anschließend nachzugehen. Somit sind externe sowie interne Meldestellen unerlässlich. Interne als erste Instanz bei den Arbeitgebern selbst und externe als vom Staat ermöglichte zweite Instanz.
Ein Gesetz, welches bereits in einigen Ländern implementiert ist. Sollte ein Unternehmen in Deutschland zum Beispiel mehr als 50 Beschäftigte haben, ist das Einrichten einer internen Meldestelle verpflichtend. Wer diese interne Meldestelle ist, ist aber nicht an konkret verpflichtende Regularien gebunden. Möglichst eine Person mit Qualifikation und ohne Interessenskonflikte. Verpflichtend ist dies aber nicht.
In einigen europäischen Ländern lässt die Umsetzung des Gesetzes allerdings noch viel mehr zu wünschen übrig. In der Slowakei beispielsweise wurde erst Ende letzten Jahres vom Parlament beschlossen, die Whistleblower- Behörde zu schließen. Dies zog eine Reihe großer Proteste nach sich.
Entfernen wir uns aber weiter aus Europa, wird auch deutlich, dass selbst der offene, reflektierte Umgang mit dem Thema Whistleblower oft nicht selbstverständlich ist. In China oder der Türkei beispielsweise gelten Whistleblower*innen als illoyal und müssen Repressalien fürchten.
Besondere Missstände, welche alle deutlich verbessert werden müssen
Konkrete Fälle einzelner Länder von beispielsweise Whistleblowing-Repressalien dürfen die UN nicht untersuchen. Die UN darf nicht in die Systeme souveräner Länder eingreifen oder gar Ermittlungen durch- führen. Dennoch bietet die United Nations über die United Nations Ethics Office eine Beratung für Whistleblower an.
Für Missstände innerhalb der United Nations ist das Office of Internal Oversight Services, kurz OIOS, zuständig. Sie dürfen bei Verdacht auf Misständen innerhalb der United Nations ermitteln und auch diziplinarische Maßnahmen vorschlagen.
Zwar ist es bedauerlich, dass die Befugnis der United Nations lediglich die Beratung für Whistleblower*innen ist, doch zeigt dies erneut die Relevanz des Themas und auch die Notwendigkeit eines Vorbild-Effektes sowie des politischen Drucks.