Debatte im Sicherheitsrat - Cyberkriminalität und internationale Sicherheit

Debatte im Sicherheitsrat - Cyberkriminalität und internationale Sicherheit

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Kiel, 8. März 2025 – Lange wurde debattiert, viele und lange informelle Sitzungen prägten den ersten Sitzungstag des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Dennoch war die Stimmung ruhig und konzentriert, die Gespräche konstruktiv, als es um den Umgang der Vereinten Nationen mit Cyberkriminalität und die damit verbundene internationale Sicherheit ging. 

Mit der Ausweitung der digitalen Welt und der Erschließung von Schwellenländern steigt das Sicherheitsrisiko im digitalen Raum, dem sogenannten Cyberspace. Um dem entgegenzutreten, können seit November 2001 Staaten der Cybercrime-Konvention des Europarats, auch bekannt als Budapest-Konvention, beitreten. Diese trat mit der Ratifikation durch fünf Staaten am 1. Juli 2004 in Kraft; seither haben sich 73 weitere Staaten angeschlossen. 

Die technologische Entwicklung der letzten beiden Jahrzehnte löst bei den Mitgliedern des Sicherheitsrats Besorgnis darüber aus, ob die Konvention von Budapest den Herausforderungen von zwei weiteren Jahrzehnten technologischen Fortschritts Genüge tut. Die Forderung nach weiteren internationalen Abkommen wird laut. Jedoch sind sich die Delegierten uneinig, wie eine konkrete Umsetzung weiterer Maßnahmen aussehen kann - Maßnahmen, die zwar von den UN gefordert, aber innerstaatlich umgesetzt werden müssten. Die Gespräche für eine gemeinsame Resolution  gestalten sich langwierig, da die Frage der staatlichen Souveränität im Umgang mit den Sicherheitsrisiken bisher ungeklärt ist. Insbesondere die Delegierten Chinas und Russlands fordern ein hohes Maß an staatlicher Souveränität, die die Entscheidungsgewalt bei den einzelnen Staaten belässt.

Die Delegation Frankreichs fordert hingegen ein Vorgehen „mit aller Härte des Rechts“ gegen Cyberkriminalität. Das Völkerrecht müsse auch im Cyberspace gelten, eine effektive Strafverfolgung solle angewendet werden. Eine Möglichkeit bestände in der Schaffung eines Expertengremiums, welches Maßnahmen erarbeiten und ihre Umsetzung prüfen soll. Der Wissens- und Technologietransfer ist ebenfalls entscheidend, um Entwicklungsländer im Aufbau von kompetenten Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. 

An die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen appelliert auch ein Resolutionsentwurf der Delegation Somalias. Ebenso bekräftigt er die Notwendigkeit „der Förderung, des Aufbaus und der Pflege eines offenen, integrativen, sicheren und widerstandsfähigen digitalen Raumes aller Mitgliedstaaten, um neueste Erkenntnisse und Berichte miteinander zu teilen, damit alle Staaten gleichsam profitieren.“ Unterstützung erhält die Delegation Somalias durch die Vereinigten Staaten, Griechenland, Guyana, Sierra Leone, das Vereinigte Königreich, Slowenien, Frankreich, Dänemark, Panama und Pakistan. 

Ein Gegenentwurf der russischen Delegation legt hingegen ihr Hauptaugenmerk auf die staatliche Souveränität. Außerdem beklagt sie die Erhebung von Vorwürfen der staatlichen Beteiligung bei Cyberangriffen, die jedoch von verschiedenen Regierungen und Unternehmen als erwiesen gelten. 

Ein finaler Entwurf steht noch aus – die Debatte bleibt spannend. 

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